Fast ein jeder Hundehalter muss seinen Vierbeiner irgendwann einmal oder gar regelmäßig mit dem Auto von A nach B transportieren. Für den Transport gibt es hierbei einige Regeln.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) zählt ein Hund im Auto als „Ladung" und muss demzufolge gesondert gesichert werden.
In § 22 “Ladung“ der StVO heißt es:
„(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
§ 23 “Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers” der StVO besagt:
„(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“
Daraus ergibt sich, dass u.U. der Versicherungsanspruch erlischt, wenn man mit dem ungesicherten Hund im Auto in einen Unfall verwickelt wird oder wenn die Folgen eines Unfalls durch ein ungesichertes Tier verstärkt werden. Außerdem riskiert man bei unzureichender Sicherung ein Verwarnungs- oder Bußgeld von 35 bis 50 Euro und eventuell Punkte in Flensburg.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Transport des Hundes im Auto?
Der Hund darf grundsätzlich sowohl auf der Rückbank des Autos als auch im Kofferraum befördert werden – aber nur mit ausreichender Sicherung! Dazu zählen Hunde-Transport -Boxen und Hunde-Auto-Geschirre. Der ADAC hat einige Rückhaltesysteme im Crash-Test untersucht.
Nach Angaben des ADAC hat schon ein ca. 20kg schwerer Hund ungesichert im Auto bei einer Vollbremsung bei ca. 50km/h eine Aufprallwucht von mehr als 500kg: Damit wird er im Fall der Fälle zu einem unkontrollierbaren Geschoss, das Gefahr für Mensch und Tier bedeutet. Hunde werden gemäß Test-Ergebnissen am sichersten in Transportboxen befördert.
Werden Hundeboxen für größere Hunde im Heck von Kombis oder Schrägheck- Limousinen platziert, so sollten sie quer zur Fahrtrichtung aufgestellt und direkt an die Sitzlehne gestellt werden; zusätzlich sollten sie mit Gurten o.ä. gegen das Verrutschen gesichert werden. Um Passagiere auf der Rückbank bei schweren Unfällen zu schützen, empfiehlt der ADAC außerdem, den Laderaum mit einem stabilen Trenngitter zu versehen.
Von der Fixierung eines Hundes am Rücksitz mittels Geschirr rät der ADAC grundsätzlich ab. Nur stabil ausgeführte Rückhaltesysteme, die fest gezurrt werden können und kein Spiel nach vorn haben, sind für Waldi bedingt empfehlenswert. Selbst wenn die Geschirre diesen Anspruch erfüllen, schützen sie den vierbeinigen Liebling nicht unbedingt davor, dass er auf die Sitzlehnen aufschlägt und sich dabei verletzt.
Weitere Details liefern die Internet-Seiten des ADAC.