Falls Sie Ihren nächsten Urlaub innerhalb der europäischen Union planen und Ihren vierbeinigen Freund mitnehmen möchten, dann sollten Sie einige Vorbereitungen treffen bzw. einige Dinge beachten.
Obwohl an den innereuropäischen Grenzen häufig keine Kontrollen mehr durchgeführt werden, so müssen Reisende durchaus mit Kontrollen innerhalb des jeweiligen Landes rechnen. Hier einige Hinweise:
Identifizierung von Heimtieren
Ab dem 03.07.2011 müssen Hunde und Katzen, die über die Grenze gebraucht werden, mit einem Nurlese-RFID-Chip (Transponder) gem. ISO Norm 11784 gekennzeichnet sein, der mit einem Lesegerät entsprechend ISO Norm 11785 abgelesen werden kann.
Bestandsschutz
Für Hunde, die vor dem 04.07.2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Transponder, unter der Voraussetzung, dass die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist. (Anmerkung: Diese Regelung ist nicht allgemein bekannt. Ich empfehle daher allen Hundebesitzern die Kennzeichnung per Transponder.)
Lesegerät für nicht Norm-gerechte Transponder
Kann der implantierte Transponder an der Grenze mit den standardisierten Geräten der Beamten nicht abgelesen werden, so besagt die EG-Verordnung, dass vom Eigentümer bzw. demjenigen, der für das Tier verantwortlich ist, Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit anderen Worten: Wurde Ihrem Hund ein nicht ISO-Norm gerechter Chip eingesetzt, so sollten Sie ein geeignetes Lesegerät mit sich führen, um den Transponder jederzeit auslesen zu können.
Transponder-Kontrolle vor Urlaubsantritt
Es empfiehlt sich, vor Urlaubsantritt dem Tierarzt einen Besuch abzustatten. Zum einen kann er Ihnen sagen, ob der Transponder Ihres Hundes der geforderten ISO-Norm entspricht. Zum anderen sollten Sie bei dieser Gelegenheit den Transponder durch den Tierarzt ablesen lassen, um festzustellen, ob sich der Mikrochip noch an der gewünschten Stelle (linke Halsseite) befindet und nicht u.U. in der Unterhaut an eine andere Stelle gewandert ist.
Impfstatus
Bitte werfen Sie vor Urlaubsantritt einen Blick in den blauen EU-Heimtierausweis Ihres Hundes. Er ist bei der Reise mit dem Hund mitzuführen. Der Tierarzt vermerkt i.d.R. in der Rubrik „Tollwut-Impfung“ auch die Gültigkeit der Tollwut-Impfung. Die Gültigkeit wird vom Impfstoffhersteller vorgegeben; häufig liegt sie bei 3 Jahren. In Abhängigkeit vom verwendeten Impfstoff variieren die Angaben, die der Tierarzt in den Impfpaß einträgt. Achten Sie darauf, dass die Impfung nicht abgelaufen ist, sondern innerhalb der Gültigkeitsdauer aufgefrischt wurde.
Impffristen
Wird Ihr Hund erstmalig gegen Tollwut geimpft oder Sie haben es versäumt, Ihren Hund rechtzeitig innerhalb der Gültigkeitsdauer impfen zu lassen, so dürfen Sie frühestens 21 Tage nach Applikation des Impfstoffes mit ihrem Vierbeiner ins europäische Ausland fahren.
Erst Mikrochip, dann Impfen
Auf ein weiteren Umstand sollten Sie ebenfalls achten: Wird Ihrem Hund ein Transponder implantiert, so wird die Tollwut-Impfung nur dann als gültig angesehen, wenn sie nach der Mikrochip-Implantation durchgeführt wurde.
Anzahl mitgeführter Hunde
Pro Person dürfen innerhalb der EU nicht mehr als 5 Hunde mitgeführt werden und sie dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein; wer mit mehr Hunden reisen möchte, sollte sich rechtzeitig erkundigen, unter welchen Bedingungen das möglich ist.
Parasitenbefall
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Abreise (ca. 1 Woche zuvor) Ihren Hund gegen Zecken und/oder Sandmücken präventiv zu behandeln; in vielen Ländern übertragen diese Insekten Krankheiten wie Leishmaniose, Ehrlichiose und andere Krankheiten.
Krankheitsvorbeugung
Eine Reiseapotheke für Ihren Hund sollte ebenfalls im Gepäck dabei sein und sie sollte wenigstens Verbandmaterial, Desinfektionsmittel und gängige Durchfallmedikamente enthalten.