Was ist "Zucht"?
Das Wort Zucht entstammt dem mittelhochdeutschen Wort "zühter" und bedeutet ursprünglich Lehrer oder Erzieher. Darunter versteht man die kontrollierte Vermehrung von Tieren oder Pflanzen. Ziel ist es, gewünschte Eigenschaften zu verstärken und unerwünschte Eigenschaften zu unterdrücken.Wann ist man ein "Züchter"?
Ein "Züchter" ist eine Person, die Tiere oder Pflanzen züchtet. Grundsätzlich kann in Deutschland jeder Hunde züchten, wie und wann er will und darf sich Züchter nennen, wenn er Hunde vermehrt.Wie wird man Züchter?
Hundezucht ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Es bedarf keiner besonderen Vorkenntnisse.Ist man Besitzer eines Rassehundes und möchte mit ihm züchten, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, dieses zu tun:
- Man vermehrt den Hund nach eigenen Kriterien "ohne Papiere"
Derartig produzierte Welpen werden manches Mal unter dem Begriff "aus Liebhaber-Zucht / Hobby-Zucht ohne Papiere" angeboten. Sie haben keinen Abstammungsnachweis und man muss den Angaben des Züchters vertrauen, wie z.B. dass die Zuchttiere tatsächlich auch die Eltern der Welpen sind. Die Zuchtvoraussetzungen, die Zuchtstätte und die Aufzuchtbedingungen in diesen Zuchtstätten werden nicht kontrolliert.
Oftmals wird diese Tatsache in Annoncen durch die Wortwahl "… aus VDH-geprüften Elterntieren…" kaschiert. Hier liegt es am Welpeninteressent, genauer nachzufragen, unter welchen Bedingungen die Nachzucht tatsächlich erfolgt.
- Man wird Mitglied in einem Hunde-Verein und unterwirft sich dem geltenden Regelwerk (Zucht-Ordnung) und verkauft Welpen "mit Papieren" (was nicht unbedingt VDH-Papiere sind!)
Lesen Sie hierzu auch > über Zuchtvereine
Was ist der Unterschied Hobbyzüchter / Gewerblicher Züchter?
Viele Hundezüchter geben an, Hundezucht als Hobby auszuführen. Die Basis sind häufig emotionale Aspekte wie der Wunsch nach der Aufzucht von Welpen, oder Nachzucht aus dem eigenen geliebten Hunde zu erhalten, oder die Hingabe an eine bestimmte Rasse und bei manchem auch der Wunsch nach Züchterprestige.Eine erlaubnispflichtige "gewerbsmäßige Zucht" im Sinne des §11 I Nr. 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz wird immer dann vermutet, wenn mehr als drei fortpflanzungsfähige Hündinnen oder mehr als drei Würfe pro Jahr durchgeführt werden. Bei dieser Definition handelt es sich um eine Regelvermutung, von der abgewichen werden kann. Somit können schon geringere Anforderungen die Annahme einer Gewerbsmäßigkeit begründen.
Unter einer "gewerblichen Hundezucht" versteht man "jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird…" Demnach kann nur im Einzelfall eingeschätzt werden, ob eine Hundezucht "gewerblich" ist.
Artikel "Gewerbliche und gewerbsmäßige Hundezucht"
Herausgeber: VDH, J. Bartscherer, Justitiar des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)